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Arbeitsrecht

Abmahnung, Kündigung, Abfindung, Arbeitszeugnis

Arbeitsrecht Heilbronn

Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes hatten im zweiten Quartal 2009 gut 40 Millionen Erwerbstätige ihren Arbeitsort in Deutschland. Über 35 Millionen hiervon waren Arbeitnehmer. Trotz dieser großen Anzahl von Arbeitsverhältnissen gehört das Arbeitsrecht zu den unübersichtlichsten und nur mühsam zu durchdringenden Rechtsgebieten.
Die Regelungen sind auf zahlreiche Gesetze verstreut. Die Rechtsprechung, die diese Gesetze anzuwenden hat, ist ständigem Wandel unterworfen. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer ist es kaum noch möglich, die beiderseitigen Rechte und Pflichten festzustellen und richtig anzuwenden.

Es empfiehlt sich daher, rechtzeitig bei auftretenden Problemen im Arbeitsverhältnis den Rat eines auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalts einzuholen.
Dies gilt für den Arbeitgeber, bevor er konfliktträchtige Entscheidungen trifft, ebenso wie für den Arbeitnehmer, der sich unangenehmen Entscheidungen seines Arbeitgebers gegenübergestellt sieht oder das Bestehen von Ansprüchen überprüfen möchte.

Für Arbeitgeber

Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen sind die Vorschriften und gesetzlichen Regelungen kaum zu durchschauen. Für Arbeitgeber erstellen wir Arbeitsverträge, deren Klauseln auch einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung standhalten.
Wir formulieren für Sie nach gründlicher Prüfung des Sachverhalts und der rechtlichen Gegebenheiten Abmahnungen, Kündigungen und Aufhebungsvereinbarungen und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Vorhabens auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Bei betriebsbedingten Kündigungen unterstützen wir Sie bei der Durchführung der erforderlichen Sozialauswahl.

Für Arbeitnehmer

Für die von uns vertretenen Arbeitnehmer gehen wir entschlossen gegen Abmahnungen und Kündigungen vor und setzen uns engagiert für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes ein.
Wenn auch aus Sicht des Arbeitnehmers eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewünscht wird, verhandeln wir über eine angemessene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
In der Regel ist bei einer Kündigung die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erforderlich, auch wenn nicht der Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern die Erlangung einer Abfindung das Ziel ist.
Bei unberechtigten Abmahnungen sorgen wir für eine Entfernung aus der Personalakte. Ferner überprüfen wir Arbeitszeugnisse und erarbeiten erforderlichenfalls Gegenvorschläge, um diese notfalls mit gerichtlicher Hilfe beim bisherigen Arbeitgeber durchzusetzen.

Leistungen

Im Arbeitsrecht sind insbesondere folgende Teilbereiche zu bearbeiten:

  • Formulierung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  • Formulierung bzw. Durchsetzung der Entfernung von Abmahnungen
  • Vertretung bei Kündigungen
  • Mitwirkung an Aufhebungsverträgen und Abwicklungsverträgen sowie Abfindungsvereinbarungen
  • Entwurf und Überprüfung von qualifizierten Arbeitszeugnissen und Vertretung in Zeugnisberichtigungsprozessen
  • Durchsetzung von Wettbewerbsverboten
  • Geltendmachung von Karenzentschädigungen für Wettbewerbsverbote nach Beendigung eines Anstellungsverhältnisses
  • Beachtung der einschlägigen Vorschriften bei Betriebsübergang
  • Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
  • Prüfung und Geltendmachung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses
  • Ansprüche auf Altersteilzeit und die Berechnung der Vergütung
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
  • Probleme in Ausbildungsverhältnissen
  • Besonderheiten im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit)
  • Prüfung von sozialrechtlichen Ansprüchen
  • Durchsetzung der Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz
  • Durchsetzung der Rechte nach dem Bundeselterngeldgesetz und Elternzeitgesetz